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Sonderregelung für Arbeitslosengeld II endet

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

Kunden, deren Bewilligung der Leistungen zwischen dem 31. März 2020 und dem 30. August 2020 endet, mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Diese Sonderregelung endet am 30. August 2020.

Das Jobcenter Märkischer Kreis verschickt deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen gestellt werden und dem Jobcenter Märkischer Kreis rechtzeitig, also vor Auslauf des Arbeitslosengeldes II, zugehen. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online über www.jobcenter.digital.de übermittelt werden.

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft sind dagegen noch bis zum 30. September 2020 wirksam.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

Pressesprecherin Jobcenter Märkischer Kreis

Frau Kötzsch
Friedrichstr. 59 - 61
58636 Iserlohn

Tel.: 02371 / 905 822
Fax: 02371 / 90 57 99
E-Mail: Jobcenter-MK.Pressestelle@jobcenter-ge.de

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