Betriebsnummern-Service

Durch die Betriebsnummer ist der Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Das ist zum Beispiel wichtig, damit die Beitragszahlungen dem entsprechenden Beitrags-Konto zugeordnet werden können.

Arbeitgeber erstatten für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber erst ab Einstellung der/s ersten Beschäftigten eine Betriebsnummer benötigt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der oder dem Angestellten um eine 520-Euro-Kraft, eine Auszubildende oder Auszubildenden oder um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/n handelt.

Der Antrag für die Erteilung einer Betriebsnummer kann vom Arbeitgeber selbst oder von einem bevollmächtigten Dritten, zum Beispiel einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, gestellt werden.

Der Arbeitgeber (bzw. dessen Ermächtigter) ist gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Nutzen Sie unseren Online-Antrag.
Ihr Vorteil: In der Regel entfällt die Bearbeitungszeit.

Ausführlichere Informationen zur Beantragung einer Betriebsnummer erhalten Sie bei dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service des Jobcenters Märkischer Kreis und der Agentur für Arbeit Iserlohn oder hier:

Sie erreichen den gemeinsamen Arbeitgeber-Service montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter der gebührenfreien Hotline: 0800 - 4 5555 20
oder per E-Mail: Iserlohn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de