Kooperationsplan & Schlichtungsverfahren

Seit dem 1. Juli 2023 ersetzt der Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Treten bei der Zielsetzung des Kooperationsplanes Abstimmungsschwierigkeiten auf, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

 

Was ist die Idee des Kooperationsplans?

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan, in dem wir das Ziel festlegen und den Weg beschreiben, wie wir dieses erreichen: Was sind Ihre nächsten Schritte, wie unterstützt Sie Ihr Jobcenter dabei und wen brauchen wir ggf. noch dazu? Sie können Ihre Vorstellungen, Wünsche aber auch Bedenken einbringen und wir überlegen gemeinsam, welche Lösungen es dafür geben kann.

Das Schlichtungsverfahren – was ist das?

Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Eine Schlichtungsperson wird dann in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die von Ihnen und Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner mitgetragen wird.

Damit sich Ihr Eingliederungsprozess nicht unnötig verzögert, ist das Schlichtungsverfahren auf vier Wochen begrenzt.

Mehr Infos erhalten Sie hier: