Fachkräfteeinwanderung

Seit dem 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland wurde darin deutlich erweitert. Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung sollen leichter zu Arbeitszwecken in Deutschland einwandern können. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und die Vorgehensweisen teilweise erleichtert.

Ausführlichere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung erhalten Sie bei dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service des Jobcenters Märkischer Kreis und der Agentur für Arbeit Iserlohn oder hier:

Sie erreichen den gemeinsamen Arbeitgeber-Service montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
unter der gebührenfreien Hotline: 0800 - 4 5555 20
oder per E-Mail: Iserlohn.arbeitgeber@arbeitsagentur.de