Antrag stellen

Erstantrag

Wenn Sie das erste Mal oder nach längerer Zeit wieder Bürgergeld beantragen müssen, nutzen Sie bitte eine der unten genannten Möglichkeiten.

Hinweis: Die persönliche Antragstellung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin erhalten Sie für viele Dienststellen online oder Sie rufen uns unter der Telefonnummer 02371 / 785 2000 an.

Sie können Ihren Erstantrag auf Bürgergeld aber auch online stellen.

Welche Unterlagen und Dokumente Sie für einen Erstantrag außerdem vorlegen müssen, lesen Sie in unserer Checkliste für den Erstantrag.

Im Laufe des Antragsverfahrens wird mit Hilfe Ihrer Unterlagen geprüft, ob Ihnen Bürgergeld zusteht. Je schneller alle wichtigen Unterlagen vollständig vorliegen, desto schneller kann Ihr Anspruch überprüft und die Leistungen ausgezahlt werden.

Weiterbewilligung der Leistungen

Wurde Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGBII bewilligt, haben Sie, nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (6-12-Monate) die Möglichkeit einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) zu stellen. Eine Beendigungsmitteilung und der Vordruck gehen Ihnen circa 6 Wochen vor Auslaufen des Bewilligungsabschnittes zu. Einen WBA können Sie aber nur stellen, wenn Sie weiterhin hilfebedürftig sind.

Nur, wenn Sie Ihren WBA frühzeitig einreichen, können Ihre Leistungen ohne Unterbrechung weitergezahlt werden.

Über jobcenter.digital können Sie den WBA online ausfüllen und die ggf. notwendigen Unterlagen und Nachweise gleich mit hochladen.

Sie benötigen Hilfe und Erklärungen zum Ausfüllen der Anträge oder möchten den Antrag herunterladen? Dann finden Sie im Bereich "Formulare & Anträge, Hilfen" enstprechende Dokumente. Wenn Sie jobcenter.digital nutzen erhalten Sie direkt beim Ausfüllen der Online-Formulare Hilfen und Erklärungen.