Geld für Kinder & Schüler

Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen helfen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Das Jobcenter Märkischer Kreis zahlt BuT-Leistungen an Empfänger von Bürgergeld aus.

Die Leistungen für Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Schulausflüge usw. können in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten. Leistungen zur „Teilhabe“, für z.B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder das Besuchen der Musikschule, gibt es für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.

Alle BuT-Leistungen gelten mit dem Bürgergeld-Antrag als beantragt. Die einzelnen Leistungen müssen nur noch näher benannt und nachgewiesen werden.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie notwendige Bescheinigungen und den Antragsvordruck Lernförderung finden Sie im Bereich Formulare und Anträge unter „BuT“.

 

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle auch Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag geben. Bei weiteren Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die Familienkasse.