Geld für den Umzug

Wer Bürgergeld erhält, der bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Kosten für einen Umzug bezahlt. Ist zum Beispiel ein Umzug in Verbindung mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit notwendig, so können die Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Auch, wenn Ihre Wohnung zu teuer ist und Sie vom Jobcenter aufgefordert wurden die Kosten für Ihre Unterkunft zu verringern, kann es Zuschüsse vom Jobcenter geben. Dies gilt auch, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und z.B. eine größere Wohnung notwendig wird.

Bevor Sie einen Umzug planen und einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt Kontakt zu Ihrer Jobcenter-Dienststelle aufnehmen. Hier werden die Notwendigkeit des Umzugs und die Angemessenheit der neuen Wohnung sowie Ihr Anspruch und die Höhe eventueller Zuschüsse geklärt. Damit die Angemessenheit überprüft werden kann, benötigen Sie unter anderem diese Mietbescheinigung.

Ist ein Umzug nach den rechtlichen Bestimmungen nicht notwendig oder die neue Unterkunft zu teuer, kann keine Zustimmung gegeben werden. Ziehen Sie trotzdem um, müssen Sie alle Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen selbst bezahlen. Außerdem erhalten Sie dann vom Jobcenter Märkischer Kreis unter Umständen maximal die Miete und die Nebenkosten, welche für die vorherige Wohnung gezahlt wurden. Zusätzlich werden etwaige Neben- und Heizkostennachzahlungen für die neue Wohnung ggf. nicht übernommen.

Planen Sie einen Umzug? Dann lassen Sie sich unbedingt vorher von Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner beraten.

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