Grundsicherungsgeld-Bedarfsrechner
Mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld direkt online berechnen.
Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz ab dem 1. Januar 2024 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Grundsicherungsgeld-Rechner berechnet den Anspruch anhand der fortgeschriebenen Regelsätze und Mehrbedarfe. Die Höhe des Grundsicherungsgeld-Anspruchs ist abhängig von Ihren Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und das Ihrer Partnerin oder ihres Partners. Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, ob Sie zum Beispiel alleinerziehend sind. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Berechnung:
Zu beachten ist, dass der Rechner nicht den generellen Grundsicherungsgeld-Anspruch prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Grundsicherungsgeld zu erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Ob es sich bei Ihnen um angemessene Wohnkosten handelt, ist für die Berechnung der Grundsicherungsgeld-Leistungen in diesem Rechner zunächst nicht relevant. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch Abweichungen zum Leistungsbescheid entstehen können.