Bürgergeld-Bedarfsrechner

Mit dem Bürgergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld direkt online berechnen.
Dabei wird der aktuelle Basis-Regelsatz ab dem 1. Januar 2024 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Der Bürgergeld-Rechner berechnet den Anspruch anhand der fortgeschriebenen Regelsätze und Mehrbedarfe. Die Höhe des Bürgergeld-Anspruchs ist abhängig von Ihren Kosten für Kalt- und Warmmiete, Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder sowie Ihrem Einkommen und das Ihrer Partnerin oder ihres Partners. Zudem werden Ihre jeweiligen Lebensumstände berücksichtigt, ob Sie zum Beispiel alleinerziehend sind. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.

Angaben zur Partnerschaft

 

Geben Sie hier bitte "Ja" an, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner:in oder Partner:in in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Leben Sie in Partnerschaft?
Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt

 

Anzahl der Kinder:
Bitte geben Sie hier die Anzahl Ihrer Kinder in den jeweiligen Alterskategorien ein. Dies ist notwendig, da die Unterstützung je nach Alterskategorie unterschiedlich ausfällt.
Bitte beachten Sie:
Die Fallkonstellation, dass erwerbstätige, aber bedürftige erwachsene Kinder mit im Haushalt leben, wird in diesem Rechner nicht berücksichtigt

Monatliche Miete und Heizkosten

 

Tragen Sie hier bitte Ihre Kaltmiete, Heiz- und Betriebskosten ein. Wenn Sie Eigenheimbesitzer sind, können Sie hier die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Beiträge zur Wohngebäudeversicherung angeben - nicht aber die monatlichen Tilgungsraten.

Besondere Lebensumstände (Mehrbedarf)

 

Bei Schwangerschaft ab der 13. Woche haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes.
Bei bestimmten Lebensumständen sieht das SGB II weitere Mehrbedarfe vor. Um die Bedienerfreundlichkeit zu wahren und ungenauen Berechnungen vorzubeugen, werden die einzelnen Punkte in diesem Rechner nicht abgefragt.

Ich bin / meine Partnerin ist schwanger
(ab 13. Woche)
Einkommen aus Erwerbstätigkeit

 

Geben Sie hier bitte jeweils Ihr Brutto- und Nettoeinkommen (bitte beide Werte eintragen) an und wenn zutreffend ebenfalls das Ihrer Partnerin / Ihres Partners. Bei der Berechnung des Anspruchs auf ALG II wird nicht das komplette Einkommen angerechnet. Für die Bedarfsberechnung wird eine so genannte „Einkommensbereinigung“ durchgeführt.

Weiteres Einkommen

 

Sonstiges monatliches Einkommen
Hierzu zählen etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Renten, Einnahmen aus Vermietung, Zinsen oder Steuererstattungen.
Elterngeld
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Bei einer vorherigen Erwerbstätigkeit kommt es jedoch zu einer Ausnahme. In diesem Fall steht dem Leistungsempfänger ein sogenannter Elterngeld-Freibetrag zu. Dieser entspricht dem vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommen, bis zu einem Höchstbetrag von 300€.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Berechnung:
Zu beachten ist, dass der Rechner nicht den generellen Bürgergeld-Anspruch prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Bürgergeld zu erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Ob es sich bei Ihnen um angemessene Wohnkosten handelt, ist für die Berechnung der Bürgergeld-Leistungen in diesem Rechner zunächst nicht relevant. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch Abweichungen zum Leistungsbescheid entstehen können.