Geld zum Leben

Für den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Körperpflegeprodukten oder Hausrat soll der Regelbedarf verwendet werden. Auch ein Busticket ist von dem Geld, was Sie vom Jobcenter zum Leben bekommen, zu bezahlen. Mehr dazu lesen Sie im Bereich Fragen und Antworten. Hierfür erhalten Empfänger von Bürgergeld allerdings Ermäßigungen. Der Regelbedarf wird grundsätzlich jährlich angepasst – die Auszahlungen ändern sich dann automatisch.

Übersicht der Regelsätze im Bürgergeld ab dem 1. Januar 2024

Leistungsempfänger Höhe Regelsatz
Alleinstehende Erwachsene 563,- Euro
Volljährige Partner/innen 506,- Euro
unter 25-jährige in einer Bedarfsgemeinschaft 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre) 471,- Euro
Kinder (6-13 Jahre) 390,- Euro
Kinder bis fünf Jahre 357,- Euro