Förderung für Langzeitarbeitslose

Förderung nach § 16e SGB II: Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen 

Bei Menschen, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind, kann ein Arbeitsverhältnis mit einem Lohnkostenzuschuss über eine Dauer von bis zu 2 Jahren für den Arbeitgeber gefördert werden. Sie als Kundin oder Kunde werden im Rahmen eines individuellen Coachings am Arbeitsplatz begleitet und unterstützt.

Förderung nach § 16 i SGB II: Teilhabe am Arbeitsmarkt

Hier ist eine Förderung generell erst ab dem 25. Lebensjahr möglich. Außerdem muss innerhalb der letzten 7 Jahre ein Bezug von Arbeitslosengeld II über einen Zeitraum von 6 Jahren vorliegen. Schwerbehinderte und Menschen mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft müssen 5 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Arbeitgeber erhalten eine Förderung über eine Dauer von bis zu 5 Jahren. Sie als Kunde erhalten intensive vorbereitende Beratung, ein individuelles Einzelcoaching, einen auf Sie angepassten Arbeitsplatz und ein unterstützendes Coaching am Arbeitsplatz.

Ob Sie für eine der beiden Förderarten in Frage kommen, lassen Sie bitte durch Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner in der Dienststelle des Jobcenters Märkischer Kreis vor Ort prüfen.

Welche Förderungen Arbeitgeber für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen erhalten können erfahren Sie hier: