Geldleistungen

Das Jobcenter Märkischer Kreis zahlt auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aus. Diese Leistungen werden seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld genannt.

Hierzu gehören u.a.:

  • Geld zum Leben (Regelbedarf)
  • Geld zum Wohnen (Miete, Heizung, Nebenkosten)
  • Geld für den Umzug
  • Geld für besondere Lebenslagen (Mehrbedarfe bei Krankheit, Schwangerschaft u.s.w.)
  • Geld für Kinder und Schüler (Bildungs- und Teilhabepaket)

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sind oder das individuelle Rentenalter noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind, also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können bzw. dürfen, (Erwerbsfähig sind auch Personen, die zum Beispiel ein Kind unter drei Jahren betreuen müssen oder wegen Krankheit vorübergehend nicht arbeiten können.)
  • aus eigener Kraft und eigenen Mitteln Ihren Lebensunterhalt nicht aufbringen können und weder von Angehörigen, noch von sozialen Trägern Hilfen erhalten können (lesen Sie hierzu auch den Artikel zu „vorrangige Leistungen“ im FAQ-Bereich“)

und wenn Sie

  • Ihren dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für Schüler, Auszubildende und Studenten sowie ausländische Staatsangehörige gelten für einen Anspruch auf Bürgergeld besondere Voraussetzungen. Diese sollten Sie im Einzelfall überprüfen lassen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Dienststelle des Jobcenters Märkischer Kreis vor Ort.

Ausführliche Informationen zum Bürgergeld bekommen Sie im Merkblatt.